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Verhaltens- und Ehrenkodex für Informationsvermittler





Mit dem Anbieten seiner Dienstleistungen dokumentiert der Informationsvermittler einen Kompetenz- und Ausbildungsstandard und gleichzeitig auch einen Erfahrungsstand, um die entsprechenden Leistungen zu erbringen.




Die Bezeichnung Informationsvermittler/Informationsvermittlung ist ein allgemeiner Begriff für eine Person oder Organisation, die Informationsdienstleistungen anbietet.




Der Informationsvermittler bietet seine Dienstleistungen auf dem Markt gegen Bezahlung an.
Zu unterscheiden sind:





o
unabhängige Informationsvermittler




o
Informationsdienste in privaten oder öffentlichen Organisationen.




Der Informationsvermittler soll:




o
dem guten Ruf professioneller Informationsvermittlung gerecht werden,




o
nur Dienstleistungen oder Fachgebiete anbieten, die er selbst abdecken kann,




o
die Angelegenheiten des Kunden mit Vertraulichkeit behandeln,




o
Informationen, die er über oder durch den Kunden erhalten hat, nicht missbrauchen,




o
dem Kunden die Kriterien für eine durchgeführte Recherche darlegen.




Die Geschäftsbedingungen und die Preise bzw. Honorare sollen vollständig und rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Über die Aufträge und Auftragsbesprechungen erfolgt eine Aufzeichnung.




Der Informationsvermittler hat die Pflicht, seinen Kenntnisstand zu wahren und seine Fachkenntnisse ständig zu verbessern.
Der Informationsvermittler haftet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Haftungsausschlüsse benutzter Quellen.
Der Informationsvermittler darf im Rahmen nationaler Gesetze Werbung betreiben.




Durch seine Mitgliedschaft in der DGI (Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis e.V.) anerkennt ein Informationsbroker diesen Verhaltenskodex.