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Verhaltens- und Ehrenkodex
für Informationsvermittler
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Mit dem Anbieten
seiner Dienstleistungen dokumentiert der Informationsvermittler einen
Kompetenz- und Ausbildungsstandard und gleichzeitig auch einen
Erfahrungsstand, um die entsprechenden Leistungen zu erbringen.
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Die Bezeichnung
Informationsvermittler/Informationsvermittlung ist ein allgemeiner
Begriff für eine Person oder Organisation, die
Informationsdienstleistungen anbietet.
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Der Informationsvermittler bietet
seine Dienstleistungen auf dem Markt gegen Bezahlung an.
Zu unterscheiden sind:
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unabhängige
Informationsvermittler
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Informationsdienste
in privaten oder öffentlichen Organisationen.
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Der
Informationsvermittler soll:
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dem guten Ruf professioneller
Informationsvermittlung gerecht werden,
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nur Dienstleistungen oder
Fachgebiete anbieten, die er selbst abdecken kann,
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die Angelegenheiten
des Kunden mit Vertraulichkeit behandeln,
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Informationen, die er über
oder durch den Kunden erhalten hat, nicht missbrauchen,
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dem Kunden die Kriterien für
eine durchgeführte Recherche darlegen.
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Die
Geschäftsbedingungen und die Preise bzw. Honorare sollen
vollständig und rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Über die Aufträge und Auftragsbesprechungen erfolgt eine
Aufzeichnung.
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Der
Informationsvermittler hat die Pflicht, seinen Kenntnisstand zu wahren
und seine Fachkenntnisse ständig zu verbessern.
Der Informationsvermittler haftet im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten und der Haftungsausschlüsse benutzter Quellen.
Der Informationsvermittler darf im Rahmen nationaler Gesetze Werbung
betreiben.
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Durch
seine Mitgliedschaft in der DGI
(Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und
Informationspraxis e.V.) anerkennt ein Informationsbroker diesen
Verhaltenskodex.
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